Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1 Allgemeines


Alle Rechtsgeschäfte über Lieferungen, Dienstleistungen und sonstige Leistungen, die von GBS IT-Solutions & Consulting gegenüber einem Vertragspartner erbracht werden, unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Von diesen AGB abweichende Vertragsbestimmungen gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie unter Einhaltung der Schriftform vereinbart wurden. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für jeden Ausschluss einzelner oder aller Bestimmungen dieser AGB. AGB des Vertragspartners, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen, werden nur dann und insoweit Vertragsinhalt, wenn die Anwendung der AGB des Vertragspartners ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen solcherart anwendbar gewordenen AGB von Vertragspartnern und diesen AGB gelten jedenfalls die Bestimmungen dieser AGB.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB wegen eines Widerspruches zu zwingenden gesetzlichen Normen unwirksam sein oder infolge Änderungen der Rechtslage unwirksam werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB von diesem Umstand nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine zulässige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Sollte sich die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB aus einem Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes ergeben, so gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Unwirksamkeit dieser Vertragsbestimmungen nur dann zum Tragen kommt, wenn der Vertragspartner Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes ist.

2 Anzuwendendes Recht


Alle unter Zugrundelegung dieser AGB abgeschlossenen Rechtsgeschäfte zwischen GBS IT-Solutions & Consulting und Vertragspartnern unterliegen den Bestimmungen des österreichischen Rechtes mit der Maßgabe, dass Weiterverweisungen auf Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung in den Normen des österreichischen internationalen Privatrechtes – soweit gesetzlich zulässig – nicht beachtlich sind und die Anwendbarkeit der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes ausgeschlossen wird.

3 Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort ist der Sitz von GBS IT-Solutions & Consulting in Spittal/Drau. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird Spittal/Drau vereinbart, sodass das für GBS IT-Solutions & Consulting sachlich und örtlich zuständige Gericht für alle Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen, welche diesen AGB unterliegen, zuständig ist. Sofern der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung mit der Maßgabe der Anwendbarkeit der Bestimmung des § 14 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz.

4 Zahlung


Mangels im Einzelfall anwendbarer anders lautender schriftlicher Vereinbarung sind alle Zahlungen der Vertragspartner, für die von GBS IT-Solutions & Consulting erbrachten Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen prompt bei Rechnungserhalt zu leisten.

Im Falle des Verzuges ist GBS IT-Solutions & Consulting berechtigt, ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in folgendem Ausmaß zu begehren: Wenn der Vertragspartner Verbraucher ist, werden 10 % Verzugszinsen p.a. verrechnet, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, jene Zinsen, die nach der Bestimmung des § 1333 Abs. 2 ABGB im Verzugsfall geschuldet werden. Im Verzugsfalle des Vertragspartners ist GBS IT-Solutions & Consulting berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor der Vornahme gerichtlicher Eintreibungsmaßnahmen offene Forderungen außergerichtlich selbst oder durch andere Personen, insbesondere Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte einzumahnen.

Sofern sich GBS IT-Solutions & Consulting zur Einmahnung offener und fälliger Forderungen gegenüber Vertragspartnern der Dienste anderer Unternehmer, wie Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte bedient, so ist der Vertragspartner zur Tragung der Kosten des Einschreitens dieser Unternehmen in folgendem Umfange verpflichtet: beim Einschreiten eines Inkassounternehmens: jene Kosten, die nach Maßgabe der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGB! 1996/141 in der jeweils geltenden Fassung, angemessen sind; beim Einschreiten eines Rechtsanwaltes die tarifmäßigen Kosten für die Informationsaufnahme und die Abfassung eines Anspruchsschreibens nach den Bestimmungen des RATG in der jeweils geltenden Fassung.

Falls vereinbarungsgemäß Zahlungen des Vertragspartners in Teilbeträgen zu leisten sind, wird Terminsverlust vereinbart. Sofern nicht bei Verbrauchergeschäften die Bestimmung des § 13 Konsumentenschutzgesetz Anwendung findet, tritt der Terminsverlust ein, wenn der Vertragspartner auch nur eine Teilleistung, sei es auch nur teilweise, nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin bezahlt, mit der Wirkung, dass der gesamte im Zeitpunkt des Eintrittes des Terminsverlustes noch aushaftende Restbetrag der Forderung von GBS IT-Solutions & Consulting sofort zur Zahlung fällig ist und dem Vertragspartner bei Vertragsabschluss im Einzelfall eingeräumte Preisnachlässe und allfällige andere Begünstigungen gegenstandslos sind.

Die Aufrechnung mit offenen Forderungen des Vertragspartners gegenüber GBS IT-Solutions & Consulting und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von GBS IT-Solutions & Consulting nicht anerkannter Gegenforderungen des Vertragspartners sind ausgeschlossen. Sofern das Rechtsgeschäft für den Vertragspartner ein Verbrauchergeschäft ist, gilt diese Bestimmung nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Z. 8 KSchG.

5 Eigentumsvorbehalt


Alle von GBS IT-Solutions & Consulting gelieferten Waren, an denen Eigentum begründet werden kann, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dieser Warenlieferung resultierenden Forderungen von GBS IT-Solutions & Consulting im Eigentum von GBS IT-Solutions & Consulting. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist jede sachenrechtliche Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, wie insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung unzulässig. Auch Be- oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sind unzulässig; bei einer entgegen dieser Bestimmung erfolgten Be- oder Verarbeitung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von GBS IT-Solutions & Consulting auf die durch Be- oder Verarbeitung neu entstandene Ware. Der Vertragspartner ist verpflichtet, GBS IT-Solutions & Consulting unverzüglich und vollständig von einer erfolgten Pfändung oder einem sonstigen Eingriff in das Eigentumsrecht von GBS IT-Solutions & Consulting (z.B. Einbringung einer Herausgabeklage) zu informieren. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware während des Bestandes des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch GBS IT-Solutions & Consulting ist der Vertragspartner zur unverzüglichen Herausgabe der Ware verpflichtet und hat GBS IT-Solutions & Consulting die in der Zeit zwischen Lieferung der Ware und Rückstellung eingetretene Wertminderung verschuldensunabhängig zu ersetzen.

6 Haftung


GBS IT-Solutions & Consulting haftet für Schäden des Vertragspartners nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wobei die Haftung auf den positiven Schaden beschränkt ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

7 Preise


Sämtliche Preisangaben verstehen sich – wenn nicht dezidiert anders vereinbart – exklusive der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Alle Preisangaben verstehen sich ab Lager GBS IT-Solutions & Consulting. Im Falle der Lieferung im Versandweg sind alle Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten vom Vertragspartner zu bezahlen. Im Falle von Vor-Ort-Einsätzen werden EUR 0,79 pro Kilometer inkl. Anfahrtszeit verrechnet, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Dienstleistungen werden entsprechend den vereinbarten Stundensätzen bzw. Pauschalen abgerechnet. Allfällige Entsorgungskosten trägt der Vertragspartner. Preisangaben in Prospekten, Katalogen und dergleichen sind unverbindlich.

8 Gewährleistung


Sofern nicht bestimmte Eigenschaften ausdrücklich und schriftlich bedungen werden, liefert GBS IT-Solutions & Consulting Waren handelsüblicher Qualität. GBS IT-Solutions & Consulting leistet im Falle einer beabsichtigten Ausfuhr der gekauften Ware durch den Vertragspartner keinerlei Gewähr oder Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Ware. Soweit GBS IT-Solutions & Consulting im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet ist, erfolgt die Erfüllung des Gewährleistungsanspruches im Wege der Verbesserung oder des Austausches am Sitz von GBS IT-Solutions & Consulting, sofern nicht anlässlich des Vertragsabschlusses eine ausdrückliche und schriftliche anders lautende Vereinbarung über den Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche getroffen wurde. Die Entscheidung, ob die Erfüllung des Gewährleistungsanspruches im Wege der Verbesserung oder des Austausches der mangelhaften Ware erfolgt, steht im Ermessen von GBS IT-Solutions & Consulting. Erst nach zwei vergeblichen Mängelbehebungsversuchen kann der Vertragspartner einen Preisminderungsanspruch, im Falle des Vorliegens eines nicht geringfügigen Mangels einen Wandlungsanspruch geltend machen. Die Übermittlung der zur verbessernden oder auszutauschenden Ware an den Sitz von GBS IT-Solutions & Consulting erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Zur Wahrung des Gewährleistungsanspruches hat der Vertragspartner die mangelhafte Ware in Originalverpackung, unter Anschluss des mit der Ware gelieferten Zubehörs einschließlich der Betriebsanleitung, an GBS IT-Solutions & Consulting zurückzustellen und der Ware eine genaue Fehlerbeschreibung anzuschließen, in der auch darzulegen ist, wann der Mangel vom Vertragspartner festgestellt wurde. Diese Rückstellung hat bei sonstigem Ausschluss des Gewährleistungsanspruches – sofern der Vertragspartner nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist – binnen Wochenfrist ab Feststellung des Mangels zu erfolgen.
Ein allfälliger Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners erlischt, wenn er selbst, seine Leute oder Dritte Arbeiten an gelieferter Ware einschließlich von GBS IT-Solutions & Consulting allenfalls mitgelieferter Software oder Teilen davon durchführt oder durchführen lässt, ohne GBS IT-Solutions & Consulting die Gelegenheit gegeben zu haben, die Mängelbehebung selbst durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner an gelieferten Waren oder Teilen derselben unsachgemäß Änderungen oder Ergänzungen durch Installierung von Zubehör durchführen lässt. Ein Gewährleistungsanspruch ist weiters dann ausgeschlossen, wenn ein Schaden durch einen Bedienungsfehler eintritt, der im eindeutigen Widerspruch zu anlässlich einer allenfalls erfolgten Einschulung erteilten Anweisungen und Belehrungen steht. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Gewährleistung für Software: GBS IT-Solutions & Consulting leistet für das einwandfreie Funktionieren der gelieferten Software nur dann Gewähr, wenn die Hardware selbst von GBS IT-Solutions & Consulting geliefert wurde oder wenn die Hardware des Vertragspartners von GBS IT-Solutions & Consulting überprüft wurde und die Funktionalität von GBS IT-Solutions & Consulting schriftlich bestätigt wurde. Die Kosten dieser Überprüfung sind vom Vertragspartner zu tragen. Darüber hinaus leistet GBS IT-Solutions & Consulting Gewähr für die Richtigkeit der in Dokumentation, Pflichtenheft oder Programmbeschreibung beschriebenen Programmfunktionen. Eine weitergehende Garantie wird von GBS IT-Solutions & Consulting nicht übernommen, insbesondere nicht für einen störungs- und fehlerfreien Betrieb der Hardware, es sei denn, dass diese ebenfalls von GBS IT-Solutions & Consulting geliefert wurde. Wenn an den Programmen ohne Zustimmung von GBS IT-Solutions & Consulting Änderungen durchgeführt wurden oder eine nicht letztgültige Programmversion verwendet wird, so leistet GBS IT-Solutions & Consulting keine Gewähr.

9 Lieferung und Lieferfristen


Vereinbarungen über Lieferfristen und Liefertermine sind erst dann verbindlich, wenn sie von GBS IT-Solutions & Consulting schriftlich bestätigt sind. Im Falle des Verzuges von GBS IT-Solutions & Consulting hat der Vertragspartner eine branchenübliche Nachfrist von mindestens drei Wochen einzuräumen, bevor ein allfälliges gesetzliches Rücktrittsrecht geltend gemacht werden kann. Ein vereinbarter Liefertermin gilt dann als gewährt, wenn die Ware fristgerecht zum Versand gebracht oder zur Abholung bereitgestellt wird.

Die Lieferung von Waren im Versandweg erfolgt ausschließlich ab Lager in Spittal auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Eine Transportversicherung wird von GBS IT-Solutions & Consulting nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Vertragspartners und auf dessen Kosten abgeschlossen.

Die Lieferung von Softwareprodukten erfolgt auf Datenträgern, die von der jeweiligen Hardware gelesen werden können. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die Hardware den Anforderungen der von GBS IT-Solutions & Consulting gelieferten Software entspricht.

10 Urheberrecht


Die von GBS IT-Solutions & Consulting entwickelten Softwareprodukte stehen im geistigen Eigentum von GBS IT-Solutions & Consulting. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Urheberrecht von GBS IT-Solutions & Consulting zu achten und alles zu unterlassen, was zu einer Beeinträchtigung des Urheberrechtes von GBS IT-Solutions & Consulting führt. Durch den Vertragsabschluss erwirbt der Vertragspartner das mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarung nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die von GBS IT-Solutions & Consulting entwickelte Software und die dazugehörige Dokumentation, unter Beachtung des Urheberrechtes von GBS IT-Solutions & Consulting, nach Maßgabe der Vereinbarungen zwischen Vertragspartner einschließlich der Bestimmungen dieser AGB während der Dauer des Vertragsverhältnisses entgeltlich für sich zu nutzen. Eine Weitergabe der dem Vertragspartner eingeräumten Nutzungsrechte an dritte Personen, entgeltlich oder unentgeltlich, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von GBS IT-Solutions & Consulting gestattet. Der Vertragspartner ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software herzustellen. Die Weitergabe des Originals und dieser einen Kopie der Software an dritte Personen ist ausnahmslos verboten. Der Vertragspartner anerkennt ferner, dass die von GBS IT-Solutions & Consulting entwickelten Softwareprodukte einschließlich der dazugehörigen Dokumentation Geschäftsgeheimnisse von GBS IT-Solutions & Consulting sind und verpflichtet sich, alle wirtschaftlich und technisch zumutbaren Vorkehrungen zur Wahrung der Vertraulichkeit dieser Geheimhaltung zu treffen und seine Mitarbeiter anzuweisen, diese Vertraulichkeit ebenfalls zu wahren. Im Falle eines Verstoßes des Vertragspartners oder von Mitarbeitern des Vertragspartners gegen die vorstehenden Bestimmungen ist der Vertragspartner zur Bezahlung einer vom zuständigen Gericht im Prozesswege festzulegenden Strafe verpflichtet, welche binnen 14 Tagen ab Zahlungsaufforderung durch GBS IT-Solutions & Consulting zur Zahlung fällig ist und im Falle des Verzuges des Vertragspartners entsprechend der Bestimmung von 1., 4.2. dieser AGB zu verzinsen ist. Weitergehende Ansprüche von GBS IT-Solutions & Consulting, insbesondere weitergehende Schadenersatzansprüche, wobei GBS IT-Solutions & Consulting bei Eingriffen in sein Urheberrecht berechtigt ist, volle Genugtuung zu begehren, sowie das Recht von GBS IT-Solutions & Consulting im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Bestimmung das Vertragsverhältnis mit dem Vertragspartner aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden, bleiben unberührt.

11 Lizenzgebühr für Software


Die Lizenzgebühr für die Nutzung der von GBS IT-Solutions & Consulting gelieferten Software ist entsprechend den Regelungen der Bestimmung von Punkt 1., 4. dieser AGB zur Zahlung fällig. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr auf den Vertragspartner über. Sofern der Vertragspartner die Lizenzgebühr in Teilleistungen entrichtet, besteht das Nutzungsrecht nur solange, als diese Teilleistungen zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen entrichtet werden. Im Falle des Verzuges mit einer Teilleistung und dadurch eintretenden Terminsverlustes ist der Vertragspartner zur weiteren Nutzung erst dann wieder berechtigt, wenn der gesamte noch aushaftende Restbetrag der Lizenzgebühr einschließlich allfälliger Verzugszinsen und Eintreibungskosten vollständig berichtigt ist.
In diesem Falle ist GBS IT-Solutions & Consulting auch berechtigt, den vor Beginn der von GBS IT-Solutions & Consulting erbrachten Leistungen bestehenden Zustand wieder herzustellen, und insbesondere installierte Programme zu deinstallieren.

12 Installation und Einschulung


Eine Installation und Einschulung des Vertragspartners bzw. von Mitarbeitern des Vertragspartners an der von GBS IT-Solutions & Consulting gelieferten Software erfolgt gegen gesonderte Bezahlung der Kosten dieser Einschulung durch den Vertragspartner.

13 Informationen


GBS IT-Solutions & Consulting übermittelt den Kunden, Interessenten und sonstigen Geschäfts- und Interessenspartnern Informationen, Anfragen (z.B. Konzepte, Angebote, Aufträgsbestätigungen, sonstige Dokumente) u. dgl. entweder am elektronischen Weg (z.B. per E-Mail), am Postweg (z.B. über die Post), per Telefon oder Telefax. Die einzelnen Kunden, Interessenten und sonstigen Geschäfts- und Interessenspartner stimmen dieser Übermittlung zu bzw. können diese Übertragung mittels eines kostenlosen Mails an die E-Mailadresse office@gbs-xlive.eu bzw. schriftlich an die Geschäftsführung von GBS IT-Solutions & Consulting stornieren.

Rothenthurn, 01. Jänner 2010, gezeichnet die Geschäftsführung